PSD2

Einheitliche Standards für die Sicherheit elektronischer Zahlungen

Am 14. September 2019 ist die sogenannte "zweite Stufe" der Umsetzung der "Zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)" wirksam geworden. Ziel ist die Schaffung einheitlicher Standards für die Sicherheit elektronischer Zahlungen sowie die Verbesserung des Verbraucherschutzes im Europäischen Wirtschaftsraum. Damit werden das OnlineBanking, die VR Banking App sowie das Online-Shopping mit Kreditkarte noch sicherer. Außerdem wird dritten Zahlungsdienstleistern die Möglichkeit gegeben, Ihnen neue Services anzubieten. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.

Wesentliche Neuerungen

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

  • Sie können berechtigte Drittanbieter beauftragen, für Sie Zahlungen auszulösen oder Kontoinformationen von Zahlungsverkehrskonten abzurufen.
  • Sie können Drittanbieter berechtigen, vor Ihrer Kartenzahlung die Verfügbarkeit des Kaufbetrages bei Ihrer VBU Volksbank im Unterland eG anzufragen.
  • Sie müssen sich beim Login im OnlineBanking, in der VR Banking App oder beim Online-Shopping mit Kreditkarte sowie bei Zahlungen und beim Abruf von Umsatzinformationen in der Regel mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren im Sinne einer sogenannten starken Kundenauthentifizierung legitimieren.1
  • Mastercard® Identity Check™ und Visa Secure sind im Europäischen Wirtschaftsraum beim Online-Shopping mit der Kreditkarte verpflichtend.

Verständlich erklärt: Starke Kundenauthentifizierung mit PSD2

Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (Stand: August 2019)

Änderungen durch die PSD2

OnlineBanking

Änderung bei Anmeldung und Umsatzabfrage

Sie werden mindestens alle 90 Tage beim Login im OnlineBanking aufgefordert, sich mit Ihrem VR-NetKey und Ihrem Kennwort bzw. Ihrer PIN sowie einer TAN zu legitimieren. Bei der Auslösung von Zahlungen sowie dem Abruf von Umsatzinformationen trifft dies ebenso zu. Gegebenenfalls können bankindividuelle Voreinstellungen bzw. Ausnahmen vorliegen. Sie können die von Ihrer VBU Volksbank im Unterland eG getroffenen Einstellungen auch ändern lassen.1

Die PSD2 erlaubt den Banken eine Ausnahmeregelung in Bezug auf die starke Kundenauthentifizierung. In diesem Fall müssen Sie Ihre TAN nur alle 90 Tage eingeben. Wir nutzen diese Ausnahmeregelung. Mitte Dezember 2019 haben Sie beim Login im OnlineBanking erstmals die Aufforderung erhalten, sich mit Ihrem VR-NetKey und Ihrem Kennwort bzw. Ihrer PIN sowie einer TAN anzumelden.

Zugriff auf Ihr Girokonto oder Geschäftskonto über Drittanbieter

Sie können auf Ihr Girokonto oder Geschäftskonto auch mittels Kontoinformationsdiensten, Zahlungsauslösediensten und von Ihnen ausgewählten sonstigen Drittanbietern zugreifen. Ihre Einwilligung vorausgesetzt, dürfen diese für Sie über eine sogenannte "Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister" Zahlungen auslösen oder Kontoinformationen von Zahlungsverkehrskonten abrufen, also zum Beispiel von Ihrem Girokonto oder Geschäftskonto. Da diese Drittanbieter nunmehr gesetzlich reguliert und beaufsichtigt werden, dürfen Sie Ihre Authentifizierungselemente wie zum Beispiel Online-PIN und -TAN bei einem von Ihnen ausgewählten Kontoinformationsdienst, Zahlungsauslösedienst oder einem sonstigen Drittanbietern verwenden. Mit der Zugriffsverwaltung im OnlineBanking können Sie sehen, welche Drittanbieter Sie berechtigt haben. Sie können dort auch Zugriffsberechtigungen wieder entziehen. Sofern Sie sonstige Drittanbieter nutzen, empfehlen wir Ihnen, diese sorgfältig auszuwählen.

Zugriffe von dritten Zahlungsdienstleistern

Drittanbieter als Zahlungsdienstleister

Ein Zahlungsauslösedienst (ZAD oder auch Payment Initiation Service Provider (PISP)) ist ein Dienst, der – Ihre Einwilligung vorausgesetzt – einen Zahlungsauftrag wie zum Beispiel eine Überweisung auf ein bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführtes Zahlungskonto auslöst. Die Zahlung wird aber nur ausgeführt, wenn Sie dies zuvor erlaubt und mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung abgeschlossen haben. Diese Zahlungsauslösedienstleister müssen künftig von der nationalen Finanzaufsicht zugelassen und beaufsichtigt werden.

Die 2-Faktor-Authentifizierung

Mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben wurden die Anforderungen an die Authentifizierung von Kundinnen und Kunden bei Zahlungen neu geregelt. Für die 2-Faktor-Authentifizierung geben Sie jeden Auftrag an Ihre Bank mit zwei von drei möglichen Faktoren frei:

  • mit etwas, das nur Sie wissen – wie zum Beispiel Ihrer OnlineBanking-PIN,
  • mit etwas, das nur Sie besitzen – wie zum Beispiel Ihrer girocard (Debitkarte) mit TAN-Generator oder der VR SecureGo plus App auf Ihrem Mobiltelefon oder
  • mit einem körperlichen Merkmal – wie Ihrem Fingerabdruck oder Gesicht als biometrisches Merkmal.

Die 2-Faktor-Authentifizierung wird in der Regel angewendet bei:

  • Ihrer Anmeldung zum OnlineBanking,
  • einem Zahlungsauftrag,
  • einer anderen Aktion, die ein Risiko birgt, wie zum Beispiel eine Adressänderung,
  • Zahlungen mit Ihrer Debit- oder Kreditkarte von Mastercard® oder Visa beim Online-Einkauf und im Geschäft.

Sicherheit durch die starke Kundenauthentifizierung

Wenn Sie eine Zahlung über das OnlineBanking ausführen, nutzen Sie die mit Ihrer VBU Volksbank im Unterland eG vereinbarten Authentifizierungselemente, wie zum Beispiel Online-PIN und -TAN. So können wir feststellen, dass tatsächlich Sie diese Vorgänge berechtigterweise veranlasst haben. Die PSD2 erkennt diese Authentifizierungsverfahren an und regelt diese nunmehr gesetzlich. In der Regel wird bei jeder Transaktion eine starke Kundenauthentifizierung erfolgen. Authentifizierungselemente aus den Kategorien Wissen, Besitz und Sein müssen eingesetzt werden, beispielsweise eine PIN als Wissenselement oder ein Mobiltelefon als Besitzelement, an das eine TAN übermittelt wird. Wie schon bisher bei einer Zahlung über das OnlineBanking müssen Sie beim Zugriff auf Kontoinformationen in der Regel zwei Authentifizierungselemente einsetzen: Online-PIN und -TAN. Bei Kreditkartenzahlungen im Internet sind mit der PSD2 die sicheren Bezahlverfahren Mastercard® Identity Check™ oder Visa Secure verpflichtend.

Die Absicherung mit zwei Faktoren ist eventuell nicht nötig, wenn:

  • Sie Zahlungen an sich selbst im selben Bankinstitut vornehmen,
  • Sie im OnlineBanking Beträge bis maximal 30 Euro überweisen,
  • Sie Zahlungen an Maut- oder Park-Terminals vornehmen,
  • Sie im Handel kontaktlos Beträge bis 50 Euro mit girocard oder Kreditkarte bezahlen.

Sicherheit von Zahlungen im Internet wird weiter erhöht

Wir legen großen Wert darauf, dass Ihr OnlineBanking, Ihr Banking mit der VR Banking App sowie Kartenzahlungen auf höchstem Sicherheitsniveau erfolgen. Die von uns angebotenen TAN-Verfahren erfüllen bereits heute die aktuellen Sicherheitsanforderungen.

Zudem werden die durch Sie beauftragten Überweisungen mittels eines Sicherheitssystems, eines sogenannten Fraud-Detection-System bewertet und geprüft. Dadurch können beispielsweise Abweichungen und Unstimmigkeiten festgestellt werden. Sollte hierbei der Verdacht eines Betruges aufkommen, werden weitere Prüfungen durch Ihre VBU Volksbank im Unterland eG eingeleitet. Gegebenenfalls kann es dann zur direkten Ablehnung einer betrugsverdächtigen Überweisung kommen.

Häufige Fragen zur PSD2

  1. In Ausnahmefällen muss die TAN im Sinne einer sogenannten starken Kundenauthentifizierung nur alle 90 Tage eingegeben werden, zum Beispiel bei der Anmeldung. Sprechen Sie uns an und wir schauen gemeinsam, ob eine Ausnahme möglich ist.
  2. Als Ausnahme von der Pflicht gelten zum Beispiel als risikoarm eingestufte Kleinbetragstransaktionen sowie wiederkehrende Zahlungen mit gleicher Betragshöhe an denselben Empfänger; dies jedoch erst nach erfolgreicher Registrierung der Kreditkarte für Mastercard® Identity Check™ bzw. Visa Secure.