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Gruppe von Menschen die in einem Kreis stehen und die Hände in der Mitte zusammenlegen

Volksbank Stiftung Brackenheim-Güglingen

Gruppe von Personen halten den Scheck der Sependenübergabe vor sich

Spendenübergabe

Am 20. März 2025 hat die Volksbank Stiftung insgesamt 22.500 Euro zur Unterstützung der Vereinsarbeit ausgeschüttet.

Haben auch Sie Ideen zu gemeinnützigen Projekten? Dann reichen Sie uns Ihren Antrag bis zum 31.12. des laufenden Jahres ein

Sinn und Zweck der Volksbank Stiftung Brackenheim-Güglingen

Die Volksbank Stiftung Brackenheim-Güglingen wurde 1990 mit dem Ziel gegründet, das Gemeinwohl in der Region nachhaltig zu fördern. Als Ausdruck des genossenschaftlichen Gedankens unterstützt die Stiftung Projekte, die das gesellschaftliche Miteinander stärken und zur positiven Entwicklung der Region beitragen.

Im Mittelpunkt stehen dabei gemeinnützige Initiativen in den Bereichen Bildung und Erziehung, Jugend- und Seniorenarbeit, Kunst und Kultur, Umwelt- und Naturschutz sowie Sport und Soziales.

Förderrichtlinien – Das sollten Antragsteller wissen

Die Stiftung fördert ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Grundvoraussetzung für eine Förderung ist, dass das Vorhaben einen klaren regionalen Bezug zum ehemaligen Geschäftsgebiet der Volksbank Brackenheim-Güglingen aufweist. Das umfasst die Kommunen Brackenheim, Cleebronn, Güglingen, Pfaffenhofen und Zaberfeld.

Wichtige Richtlinien im Überblick:

  • Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Vereine und soziale Einrichtungen.
  • Schulen und Kindergärten können auch gefördert werden, sofern es sich nicht um Pflichtaufgaben des Trägers handelt.
  • Gefördert werden ausschließlich gemeinnützige Projekte, keine laufenden Betriebskosten oder Baukosten.
  • Die Antragstellung muss bis zum 31.12. eines jeden Jahres in Textform (per Post oder E-Mail) erfolgen und ein konkretes Konzept sowie einen Finanzierungsplan enthalten.
  • Eine Förderung durch die Stiftung ist in der Regel anteilig und setzt eine Eigen- bzw. Drittmittelfinanzierung voraus.
  • Über die Vergabe der Mittel entscheidet das Stiftungskuratorium auf Basis der eingereichten Unterlagen und Förderrichtlinien.

Die gesamten Förderrichtlinien können Sie hier einsehen.

Antrag an die Stiftung

Die Antragstellung muss bis zum 31.12. des laufenden Jahres erfolgen. Den Stiftungsantrag können Sie ausdrucken oder gleich online ausfüllen und an Frau Rupp senden.

Ihre Ansprechpartnerin Marion Rupp

Ihre Ansprechpartnerin: Marion Rupp

E-Mail-Adresse:
marion.rupp@vbu-volksbank.de

Telefon:
07135 178-386

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